Vertragsrecht
Rechtsanwalt Reinhard Feix
„Pacta sunt servanda“ heißt es im Lateinischen, zu Deutsch „Verträge sind einzuhalten“. Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die per Handschlag geschlossen wurden. Allerdings gibt es im Geschäftsleben immer auch schwarze Schafe, die sich im Falle einer Streitigkeit an die mündlichen getroffenen Abreden nicht mehr erinnern können.
Ich rate Ihnen daher: Machen Sie einen guten schriftlichen Vertrag zur Grundlage Ihrer Geschäftsbeziehungen. Damit bringen Sie Ihrem Geschäftspartner gegenüber kein besonderes Misstrauen zum Ausdruck sondern lassen Professionalität erkennen.
Ich helfe Ihnen bei der Ausarbeiten, Anpassung und Durchführung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei sämtlichen Leistungsstörungen (Unmöglichkeit der Leistung, Verzug des Schuldners) und bei Gewährleistung (Nacherfüllungsrecht, Rücktrittsrecht, Minderungsrecht und Schadensersatz).


