Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Reinhard Feix
Jeder Unfallbeteiligte hat das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen.
Verweisen Sie unbedingt die gegnerische Versicherung an Ihren Rechtsanwalt, falls diese mit Ansprüchen an Sie herantritt oder eine Vereinbarung mit Ihnen treffen will. Denn ein Vergleich macht deutlich, Unfallgeschädigte, die sich durch einen kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen, erhalten weitaus mehr Schadensersatz, als diejenigen, die die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen.
Ich vertrete Sie kompetent bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wie zum Beispiel:
- Sachschaden (als Eigentümer/Halter eines PKW, Motorrades und Fahrrades sowie als Fußgänger)
- Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagen
- Personenschaden (Schmerzensgeldansprüche, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall)
- Kaskoschäden


