Erbrecht

Rechtsanwalt Reinhard Feix

Mit dem Thema „Erben und Vererben“ möchten sich die Meisten unter uns zu Lebzeiten am liebsten nicht beschäftigen und glauben, alles werde sich von selbst regeln.

Bei Tod des Erblassers gibt es dann häufig böses Blut unter den Erben. Viele (Rechts-) Streitigkeiten könnten vermieden werden, wenn sich der Erblasser bereits zu Lebzeiten Gedanken über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod und eine entsprechende letztwillige Verfügung (z.B. Testament) gemacht hätte.

Ich berate Sie gerne bei

  • der Gestaltung von Testamenten (gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament) und Erbverträgen
  • Vermächtnissen und Teilungsanordnungen
  • der gesetzlichen Erbfolge
  • Vor- und Nacherbschaft
  • der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Ehegattenerbrecht und Güterrecht
  • der Testamentsvollstreckung
  • der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Pflichtteilsansprüchen im Fall von lebzeitigen Schenkungen des Erblassers
  • Pflichtteilsverzicht und Abfindung
  • vorweggenommener Erbfolge